UNIQA stellt Muster für Beratungsprotokoll auch versichererfremden Mehrfachagenten zur Verfügung
Die UNIQA stellt das bisher nur für die UNIQA-interne Verwendung vorgesehene Beratungsprotokoll ab sofort auch für nicht mit der UNIQA in einem Agenturverhältnis stehende Mehrfachagenten zur Verfügung. Das Muster kann digital ausgefüllt, gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Das .pdf finden Sie hier.
Sustainable Finance: Offenlegungs-VO
Der für die VA besonders relevante delegierte Rechtsakt (EU) 2017/2359 zur Änderung der IDD ist an den VO-Vorschlag für die Offenlegungs-VO sowie die Änderung der RL (EU) 2016/2341 gekoppelt.
Änderungen sollen 12 Monate nach Finalisierung der Offenlegungs-VO in Kraft treten. Bisher gab es zur Offenlegungs-VO bereits eine Trilogeinigung zwischen Rat und EU-Parlament.
Offen ist die rechtliche und sprachliche Überprüfung des Rechtstextes, das Datum des Inkrafttretens der Offenlegungs-VO istdaher noch nicht abschätzbar.
Termine: Vom 23.-26.5.2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt, dessen neue Gesetzgebungsperiode beginnt mit dem 2. Juli im Plenum. Am 1. November 2019 startet die neue EU-Kommission ihre Amtszeit.
Zum delegierten Rechtsakt zur Änderung der IDD hatte die EIOPA vom 28.11.2018-30.1.2019 eine Konsultation durchgeführt. Sie wird nach deren Auswertung bis zum 30.4.2019 Änderungsempfehlungen zum Del RA (EU) 2017/2359 oder zur allfälligen Einführung neuer delegierter Rechtsakte an die EU-Kommission rückmelden. Das letzte veröffentlichte Papier berichtet über den 2. Roundtable der EIOPA zu Sustainable Finance.
PEPP: EU-Parlament stimmt VO-Vorschlag für Pan-europäisches Pensionsprodukt zu
Das EU-Parlament hat am 4.4.2019 in erster Lesung dem Vorschlag zu einer EU-Verordnung über das pan-europäische Pensionsprodukt (PEPP) zugestimmt. Mit dem neuen europaweit gültigen Angebot soll ein Altersvorsorgeprodukt geschaffen werden, das EU-Bürger auch bei einem Umzug innerhalb Europas mitnehmen können und welches in erster Linie die Pensionslücke schließen soll. Nur 27% der 25- bis 59-jährigen seien im Binnenmarkt bisher in einem Pensionsprodukt erfasst. Während es sich in Österreich eher um ein Zusatzprodukt handeln wird, spielen in anderen EU-Mitgliedstaaten eher Fragen der flächendeckenden Grundversorgung eine Rolle. PEPP zeichnet sich als Vorteil für die Kunden durch bestimmte Transparenzerfordernisse, Anlageregelungen, Wechselrechte, Kostenbegrenzungen sowie Anreize für den Wettbewerb des Vertriebs aus. Ob PEPP das Interesse der Menschen tatsächlich wecken wird, hängt insbesondere von der Gestaltung der Produkt- und Kostendetails zu dem langfristigen Sparprodukt in den derzeit noch offenen Umsetzungsbestimmungen ab. Hier ist vor allem eine Arbeit der EIOPA mit Augenmaß gefordert. Nach Abschluss des weiteren formellen Verfahrens rechnet die EU-Kommission mit ersten PEPP-Marktangeboten bis 2021.
Das EU-Parlament hat am 4.4.2019 ebenso einem Entschließungsantrag zugestimmt, wonach der EU-Ministerrat Vorschläge zu steuerlichen Anreizen durch die EU-Mitgliedstaaten bezüglich PEPP und anderen privaten Altersvorsorgenangeboten ausarbeiten solle.